Mitgliederinfo
Versorgungsabgaben
Selbstständig tätige Mitglieder leisten nach § 22 der Satzung im Jahr 2025 die Pflichtabgabe in Höhe des 1,3-Fachen der durchschnittlichen Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres.
Versorgungsabgaben für selbstständige Mitglieder
Nach der Satzung besteht für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte jederzeit die Möglichkeit, auf formlosen Antrag hin die Versorgungsabgabe auf das 1,2-Fache (1.632,00 € monatlich) oder das 1,1-Fache (1.496,00 € monatlich) zu reduzieren. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Einkommensüberprüfung.
Pflichtabgabe (höchstmögliche Abgabe) | 21.216,00 €/Jahr | 1.768,00 €/Monat |
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1,2-Fache | 19.584,00 €/Jahr | 1.632,00 €/Monat |
1,1-Fache | 17.952,00 €/Jahr | 1.496,00 €/Monat |
Versorgungsabgaben für angestellte Mitglieder
Angestellte Mitglieder zahlen den Höchstbeitrag zur Angestelltenversicherung nur dann, wenn ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoentgelt die Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 € monatlich erreicht oder übersteigt. Liegt das Bruttoentgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze, beträgt der Beitrag 18,6 % des Bruttoentgelts.
Höchstbeitrag zur Angestelltenversicherung: 17.967,60 €/Jahr
Höherversicherung
Jedes Mitglied, das eine über den höchstmöglichen Beitrag in der Grundversorgung (2025: 21.216,00 €/Jahr) hinausgehende Sicherung anstrebt, kann durch Teilnahme an der Höherversicherung seine Zukunftssicherung und die seiner Familie verbessern.
Eine weitgehende Gestaltungsfreiheit nach persönlichen Wünschen und Vorstellungen ist dabei ein großer Vorzug der Höherversicherung. An der Höherversicherung können jedoch nur die Mitglieder teilnehmen, die in der Grundversorgung bereits die o.g. höchstmögliche Abgabe leisten.
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge kann das Mitglied innerhalb des vom Gesetz- und Satzungsgeber vorgegebenen Rahmens weitgehend selbst bestimmen. Das Mitglied kann jährlich neu entscheiden, ob und mit welchem Beitrag es an der Höherversicherung teilnehmen will.
Fragen? Wir helfen gern weiter.
Zu individueller Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe jederzeit telefonisch, durch persönliche Rücksprache und auf schriftliche Anfrage zur Verfügung.