Unsere Leistungen
Altersrente
Anspruch auf eine lebenslange Altersrente erwerben Sie als Mitglied der ÄVWL auf Antrag mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese liegt derzeit – wie bei der Deutschen Rentenversicherung – bei 67 Jahren. Die Regelaltersgrenze wurde 2012 neu festgelegt, vorher lag sie bei 65 Jahren.
Altersrente
Bei der Ärzteversorgung Westfalen Lippe steigt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung seit der Neufestlegung der Regelaltersgrenze im Jahr 2012 die Grenze stufenweise an. Mitglieder, die vor dem 01.01.1949 geboren sind, haben die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Für Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, ist die jeweilige Regelaltersgrenze wie folgt festgelegt:
Für den Geburtsjahrgang... | ... erfolgt eine Anhebung um Monate... | ... auf Vollendung eines Lebensalters von (Regelaltersgrenze) |
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1949 | 2 | 65 Jahren und 2 Monaten |
1950 | 4 | 65 Jahren und 4 Monaten |
1951 | 6 | 65 Jahren und 6 Monaten |
1952 | 8 | 65 Jahren und 8 Monaten |
1953 | 10 | 65 Jahren und 10 Monaten |
1954 | 12 | 66 Jahre |
1955 | 14 | 66 Jahren und 2 Monaten |
1956 | 16 | 66 Jahren und 4 Monaten |
1957 | 18 | 66 Jahren und 6 Monaten |
1958 | 20 | 66 Jahren und 8 Monaten |
1959 | 22 | 66 Jahren und 10 Monaten |
ab 1960 | 24 | 67 Jahre |
Der Rentenanspruch ist unabhängig davon, ob der ärztliche Beruf noch ausgeübt wird oder nicht.
Weitere Informationen zu unterschiedlichen Regelaltersgrenzen, vorgezogener Altersrente und weiteren Themen finden Sie nach einem Klick auf die jeweilige Überschrift.
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Weitere Informationen zum Thema Altersrente finden Sie in unserer Broschüre, die Ihnen nachfolgend zum Download bereitsteht.