Mitgliederinfo

Neumitgliedschaft im Versorgungswerk

Sobald Sie im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe eine ärztliche Tätigkeit ausüben, besteht grundsätzlich Pflichtmitgliedschaft bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL).

Mitgliederinfo

Damit Sie gleich zu Beginn die richtigen Schritte bei Ihrer Anmeldung einleiten können, möchten wir auf folgende Anmeldeunterlagen aufmerksam machen, die entweder bei Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit oder bei einem Wechsel der ärztlichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis benötigt werden:

Registrieren Piktogramm

Anmeldung

Im Erhebungsbogen für Neumitglieder erfassen wir alle nötigen Informationen zu Ihrer Person. Dieses Formular muss von jedem Neumitglied ausgefüllt werden.

Ausgang Piktogramm

Befreiung von GRV

Für angestellt tätige Mitglieder:
Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Prozess Piktogramm

Überleitung

Für die Überleitung der Beiträge vom zuletzt zuständigen Versorgungswerk an die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ist ein Antrag per Formular nötig.

Hinweise zu Steuern

Die Besteuerung der Renten wurde zum 01.01.2005 völlig neu geregelt. Die Alterseinkünfte werden seit diesem Zeitpunkt nachgelagert besteuert.

Nachgelagerte Besteuerung heißt, dass die Altersvorsorgeaufwendungen in der Ansparphase von der Steuer freigestellt und die daraus bezogenen Rentenleistungen voll der Besteuerung unterworfen werden.

Alle wichtigen Infos zum Herunterladen

Gerne geben wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, zahlreiche Informationen rund um ihre Altersversorgung bei der ÄVWL im PDF-Format herunterzuladen und auszudrucken. Sie finden hier zum Beispiel wichtige Unterlagen wie die Satzung und den Kodex, unsere VersorgungsMagazine, Broschüren und Formulare. Für ausführliche Informationen über die ÄVWL bieten wir Ihnen unseren Geschäftsbericht, einen Imageflyer sowie unsere Newsletter zum Download an.

Fragen? Wir helfen gern weiter.

Für individuelle Beratung stehen die Mitarbeitenden der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe jederzeit telefonisch, durch persönliche Rücksprache und auf schriftliche Anfrage zur Verfügung.

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