Unsere Leistungen
Höherversicherung
Mitglieder, die in der Grundversorgung bereits die höchstmögliche Abgabe leisten, können auf Wunsch an der Höherversicherung teilnehmen, um ihre Rentenansprüche für die Zukunft zu erhöhen.
Höherversicherung
Jedes Mitglied, das eine über den höchstmöglichen Beitrag in der Grundversorgung (2024: 20.654,40 €/Jahr) hinausgehende Sicherung anstrebt, kann durch Teilnahme an der Höherversicherung seine Zukunftssicherung und die seiner Familie verbessern. Eine weitgehende Gestaltungsfreiheit nach persönlichen Wünschen und Vorstellungen ist dabei ein großer Vorzug der Höherversicherung. An der Höherversicherung können jedoch nur die Mitglieder teilnehmen, die in der Grundversorgung bereits die o.g. höchstmögliche Abgabe leisten.
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge kann das Mitglied innerhalb des vom Gesetz- und Satzungsgeber vorgegebenen Rahmens weitgehend selbst bestimmen. Das Mitglied kann jährlich neu entscheiden, ob und mit welchem Beitrag es an der Höherversicherung teilnehmen will.
Im Jahr 2024 sind für die Höherversicherung folgende Beitragszahlungen möglich:
Mindestbeitrag: 4.766,40 €/Jahr
Maximalbeitrag: 13.048,80 €/Jahr
Zwischen diesen Beitragsgrenzen kann jeder beliebige Beitrag in die Höherversicherung eingezahlt werden. Es können Beiträge zur Höherversicherung nur in dem Kalenderjahr geleistet werden, für das sie gelten sollen. Nachentrichtungen für zurückliegende Jahre sind nicht möglich.
Durch die Zahlung von Beiträgen zur Höherversicherung erwirbt das Mitglied für jedes Geschäftsjahr einen Erhöhungsbetrag (§ 25 Abs. 2).
Beispiel:
Einzahlungsalter: 40 Jahre (Ärztin/Arzt)
13.048,80 / 1.000 x 5,74 = 74,90 € monatlich = 898,80 € Jahresrente
Durch Zahlung eines einmaligen Beitrages von 13.048,80 € (Maximalbeitrag) im Jahr 2024 wird eine lebenslängliche Altersrente in Höhe von 898,80 € pro Jahr bei Renteneintritt mit dem 67. Lebensjahr erworben.
Bei einer Dynamisierung von zum Beispiel 1 Prozent pro Jahr würde die Altersrente aus der Höherversicherung circa 1.164 € pro Jahr betragen. Die Altersrente kann nur in Verbindung mit der Rente aus der Grundversorgung in Anspruch genommen werden. Dabei greifen versicherungsmathematische Ab- oder Zuschläge, wenn die Altersrente vorzeitig oder verspätet bezogen wird.
Der weitere Leistungsumfang und die Vorzüge der Höherversicherung
- Im Falle der Berufsunfähigkeit wird eine Rente in Höhe von 80 Prozent des zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit erworbenen Erhöhungsbetrages gezahlt.
- Der Erhöhungsbetrag erhöht sich für jedes zuschussberechtigte Kind um einen Kinderzuschuss von 10 Prozent.
- Für die Teilnahme an der Höherversicherung ist keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit erforderlich.
- Nach dem Tode des Mitglieds erhält die Witwe bzw. der Witwer eine lebenslang zahlbare Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent des Erhöhungsbetrages. Außerdem werden Halbwaisenrenten in Höhe von 10 Prozent und Vollwaisenrenten in Höhe von 30 Prozent für jedes nach den Bedingungen der Grundversorgung berechtigte Kind gezahlt.
- Die Rententabelle der Höherversicherung enthält einen bereits eingerechneten Rechnungszins von 2 Prozent. Da sich die Kapitalanlage der ÄVWL nach wie vor am Rechnungszins in der Grundversorgung orientiert, sind bei Erreichen entsprechender Überschüsse angemessene Dynamisierungen möglich und beabsichtigt.
- Die Beiträge, die in die Höherversicherung eingezahlt werden, sind nach dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz steuerlich begünstigt.