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Kammerversammlung: Geschäftsbericht 2024 verabschiedet und Dynamisierungen beschlossen

Kammerversammlung: Geschäftsbericht 2024 verabschiedet und Dynamisierungen beschlossen
Das ÄVWL-Team auf der Kammerversammlung (v.l.n.r.): Prof. Dr. med. Peter Czeschinski, Markus Altenhoff, Dr. med. Patricia Kalle-Droste, Dr. Ulrich Sonnemann und Christian Koopmann.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2025 in Münster den Geschäftsbericht 2024 sowie den Mittelverwendungsvorschlag der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) in Form einer Dynamisierung der Anwartschaften und laufenden Renten in der Grundversorgung sowie in der Höherversicherung verabschiedet.

Die Verantwortlichen der ÄVWL, der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Professor Dr. med. Peter Czeschinski, die Geschäftsführer Markus Altenhoff, Christian Koopmann, Dr. Ulrich Sonnemann und die Vorsitzende des Aufsichtsausschusses, Dr. med. Patricia Kalle-Droste, stellten das Geschäftsergebnis des Jahres 2024 vor: Mit einer Nettokapitalrendite von 3,8 Prozent bezogen auf die gesamten Kapitalanlagen habe man trotz aller geopolitischen Widrigkeiten und weltwirtschaftlichen Turbulenzen wieder ein außerordentlich positives Kapitalanlageergebnis erzielen können, hob Prof. Dr. Czeschinski hervor. Bezogen auf die wirtschaftlich zu bedienende Deckungsrückstellung betrug die Nettokapitalrendite sogar 4,7 Prozent.

Zu verdanken habe man dies nicht zuletzt der langfristigen Anlagestrategie, die weiterhin auf eine breite und internationale Streuung des Portfolios mit Investitionen in zukunftsfähige Bereiche, wie zum Beispiel Infrastruktur und Erneuerbare Energien, setzt. Dazu gehörten immer auch eine sorgfältige Abwägung von Rendite und Risiko, so Prof. Dr. Czeschinski. Mit Blick auf den Versicherungsbetrieb habe man darüber hinaus eine überdurchschnittlich hohe Beitragsproduktivität von 3,5 Prozent verzeichnen können: „Das zeugt von dem nach wie vor außerordentlich hohen Vertrauen der Mitglieder in unser Versorgungswerk“. Die Beitragsproduktivität bezeichnet die Steigerung der durchschnittlich von jedem aktiven Mitglied gezahlten Versorgungsabgabe.

Vor dem Hintergrund des erfreulichen Geschäftsergebnisses und unter Berücksichtigung der weiterhin gebotenen Rücklagenstärkung empfahlen die Selbstverwaltungsgremien der ÄVWL den Delegierten der Kammerversammlung, die Anwartschaften und laufenden Renten in der Grundversorgung zum 1. Januar 2026 um 2,5 Prozent zu erhöhen. Zudem wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 für die am 31. Dezember 2024 bestehenden Anwartschaften und laufenden Renten aus der Höherversicherung eine Dynamisierung in Höhe von 2,0 Prozent beschlossen. Bestehende Anwartschaften und laufende Renten aus der freiwilligen Zusatzversorgung werden mit Wirkung vom 1. Januar 2026 hingegen nicht erhöht.

Die Dynamisierungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Landes NRW.

Prof. Dr. Czeschinski dankte auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Versorgungswerkes für ihren engagierten Arbeitseinsatz, der mitentscheidend für das hervorragende Geschäftsergebnis gewesen sei.

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