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Kammerversammlung 2024: Dynamisierung beschlossen
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 28. September 2024 in Münster den Geschäftsbericht 2023 sowie den Mittelverwendungsvorschlag der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) zu Gunsten einer Dynamisierung der Anwartschaften und laufenden Renten in der Grundversorgung sowie in der Höherversicherung verabschiedet.
Das Jahr 2023 war sowohl politisch als auch ökonomisch ein erneutes Krisenjahr. Damit reihte sich das Geschäftsjahr 2023 in die Folge der schwierigen letzten Jahre ein und erforderte von der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe einmal mehr eine beachtliche Kraftanstrengung. Die Verantwortlichen der ÄVWL, der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Prof. Dr. med. Peter Czeschinski, der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses, Dr. med. Andreas Weber, sowie der Geschäftsführer Kapitalanlage, Markus Altenhoff, freuten sich daher umso mehr, das positive Geschäftsergebnis des Jahres 2023 verkünden zu können: Die realisierte Nettokapitalrendite lag, bezogen auf die gesamten Kapitalanlagen, bei 3,5 Prozent. Bezogen auf die Deckungsrückstellung betrug die Rendite sogar 4,3 Prozent. Sie lag damit deutlich oberhalb des Rechnungszinses in der Grundversorgung, der nochmals leicht auf 3,75 Prozent angepasst werden konnte. Auf der Versicherungsseite waren ebenfalls positive Zahlen zu verzeichnen: Die Beitragsproduktivität, also die Steigerung der durchschnittlich von jedem aktiven Mitglied gezahlten Versorgungsabgabe, beträgt für das Geschäftsjahr 2023 rund 2,7 Prozent.
Angesichts dieser erfreulichen Ergebnisse befürworteten die Selbstverwaltungsgremien der ÄVWL, die Anwartschaften und laufenden Renten der Grundversorgung sowie der Höherversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um 2 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig konnten die Rücklagen nochmals gestärkt werden, was in Anbetracht der zu erwartenden politischen und ökonomischen Herausforderungen weiter geboten erscheint. Diesem Vorschlag folgten die Delegierten einstimmig. Bestehende Anwartschaften und laufende Renten aus der freiwilligen Zusatzversorgung werden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 nicht erhöht.
Die gefassten Beschlüsse stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Landes NRW.
Ein großes Lob und Dankeschön sprachen die Referenten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ärzteversorgung für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit im vergangenen Jahr aus.