Aktuelles

Entwarnung beim Blindgängerverdacht – Evakuierung der ÄVWL nicht erforderlich

An unsere Mitglieder!

Aufgrund der gestrigen Pressemitteilung der Stadt Münster hat sich der Verdacht auf einen Blindgänger in der Offenbergstraße nicht bestätigt.

Somit ist eine Evakuierung des Verwaltungsgebäudes nicht notwendig und der Geschäftsbetrieb kann uneingeschränkt weiterlaufen.

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