Aktuelles

Bescheinigung gezahlter Renten und geleisteter Versorgungsabgaben zur Vorlage beim Finanzamt

An unsere Mitglieder und Rentenbeziehenden!

Die an Rentnerinnen und Rentner im Kalenderjahr 2024 gezahlten Rentenleistungen werden von der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe entsprechend der gesetzlichen Vorgabe Ende Februar 2025 an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Bescheinigung über den Inhalt dieser Meldung geht den Leistungsbeziehenden anschließend auf dem Postweg zu.

Die von den Mitgliedern im Rahmen der Einkommenssteuererklärung 2024 bei den Finanzämtern einzureichenden Bescheinigungen über die im Jahr 2024 gezahlten Versorgungsabgaben werden Ende Februar 2025 an alle betroffenen Mitglieder versandt. Sofern Arbeitgeber die Beiträge unmittelbar an die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe abgeführt haben (sog. Firmenzahler), ist der Arbeitgeberzuschuss bereits in Nummer 22b und der Arbeitnehmeranteil in Nummer 23b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und liegt der Finanzverwaltung vor. Sofern darüber hinaus keine weiteren Beiträge geleistet wurden, unterbleibt in diesen Fällen zur Vermeidung einer doppelten Bescheinigung der Versand einer Mitteilung von der Ärzteversorgung.

Weitere Informationen zu den Beitragsbescheinigungen finden Sie auf unserer Internetseite unter Mitgliederinfo – Beitragsbescheinigungen.

Hinweis:

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber Ende vergangenen Jahres den Weg dafür bereitet, dass Versorgungsabgaben, die Mitglieder ab dem Jahr 2027 an die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe leisten, auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die papiergebundene Bescheinigung gehört dann der Vergangenheit an.

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