Aktuelles

Bescheinigung geleisteter Versorgungsabgaben und gezahlter Renten zur Vorlage beim Finanzamt

An unsere Mitglieder und Rentenbeziehenden!

Die von den Mitgliedern im Rahmen der Einkommenssteuererklärung 2022 bei den Finanzämtern einzureichenden Bescheinigungen über die im Jahr 2022 gezahlten Versorgungsabgaben wurden im Februar 2023 an alle betroffenen Mitglieder versandt. Sofern Arbeitgeber die Beiträge unmittelbar an die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe abgeführt haben (sog. Firmenzahler), ist der Arbeitgeberzuschuss bereits in Nummer 22b und der Arbeitnehmeranteil in Nummer 23b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und liegt der Finanzverwaltung vor. Sofern darüber hinaus keine weiteren (Aufstockungs-)Beträge geleistet wurden, unterbleibt in diesen Fällen zur Vermeidung einer doppelten Bescheinigung der Versand einer Mitteilung von der Ärzteversorgung.

Die an Rentner im Kalenderjahr 2022 gezahlten (Renten-)Leistungen wurden von der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe entsprechend der gesetzlichen Vorgabe zum 28.02.2023 an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Bescheinigung über den Inhalt dieser Meldung geht den Leistungsbeziehenden im Monat März 2023 auf dem Postweg zu.

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