Aktuelles
Ab 1. Januar 2023 – Elektronisches Befreiungsantragsverfahren nur noch digital
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf das Verfahren zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung sind Befreiungsanträge ab dem Jahresbeginn 2023 ausschließlich elektronisch zu stellen. Schriftliche Befreiungsanträge sind dann nicht mehr möglich.
Im Hinblick auf diese Verfahrensänderung kann das neue digitale Antragsformular schon jetzt genutzt werden. Sie finden dieses unter https://www.e-befreiungsantrag.de.
Benötigen Sie Unterstützung? Gerne stehen Ihnen folgende Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung:
• Frau Fehlandt, Tel.: 0251 5204-267
• Herr Kohne, Tel.: 0251 5204-263
• Frau Noll, Tel.: 0251 5204-153