Aktuelles
Neues zur Energiepreispauschale
An unsere Rentenbeziehenden,
es erreichen uns nach wie vor viele Anfragen, ob die Rentenbeziehenden der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe von der seitens der Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaketes verabschiedeten Einmalzahlung in Höhe von 300,- € (Energiepreispauschale) profitieren werden.
Am 28. Oktober 2022 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) verabschiedet. Das Gesetz sieht keine Zahlung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke vor. Vielmehr verweist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) diesbezüglich auf seiner Homepage explizit auf eine Zuständigkeit der Bundesländer.
In einem Schreiben an die berufsständischen Versorgungswerke im Land NRW teilt das Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit, dass es die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht teile, da es sich bei der Energiepreispauschale um eine Sozialleistung eigener Art und nicht um eine Rentenleistung handele. Für die Auszahlung solcher Sozialleistungen, so das Finanzministerium NRW, sei grundsätzlich der Bund zuständig.
Daher habe das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Bundesländern die Bundesregierung im Rahmen der Bundesratssitzung vom 28. Oktober 2022 dazu aufgefordert, sich des Problems einer Auszahlung der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke anzunehmen und diese in kommenden Entlastungspaketen ebenfalls zu berücksichtigen (Drucksache 523/22).
Auch die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) hat sich seit Bekanntwerden des Gesetzesvorhabens intensiv darum bemüht, auf politischer Ebene und auch im Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Korrektur der entsprechenden Beschlusslage herbeizuführen.
Hierzu möchten wir auf folgende Neuigkeiten hinweisen: Laut Auskunft der saarländischen Landesregierung haben sich alle Arbeits- und Sozialminister der sechszehn Bundesländer dafür ausgesprochen, dass die Energiepreispauschale allen Personengruppen zu Gute kommen soll, expressis verbis auch den Leistungsbeziehenden der Versorgungswerke. Es wurde versichert, dass die Ungleichbehandlung bei der Auszahlung der Energiepreispauschale gesehen und eine rasche Beseitigung angestrebt werde. Man werde sich auch in Zukunft auf Bundesebene für die Erweiterung des Kreises der Begünstigten der Energiepreispauschale unter anderem auf die Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke einsetzen.
Die ABV prüft derzeit auch Rechtsschutzmöglichkeiten. Es bleibt abzuwarten, ob in Einzelfällen der Rechtsweg durch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke beschritten wird.
Wir werten die beschriebene Entwicklung als ermutigendes Signal und halten Sie in dieser Angelegenheit an dieser Stelle selbstverständlich auf dem Laufenden.