Aktuelles
Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe überzeugt mit starkem Geschäftsergebnis in turbulentem wirtschaftlichen Umfeld
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2022 in Münster den Geschäftsbericht 2021 sowie den Mittelverwendungsvorschlag der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) zu Gunsten einer Dynamisierung der Anwartschaften und laufenden Renten in der Grundversorgung sowie in der Höherversicherung verabschiedet.
Die Verantwortlichen der ÄVWL, der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Professor Ingo Flenker, Hauptgeschäftsführer Christian Mosel und der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses, Dr. Andreas Weber, stellten das Geschäftsergebnis des Jahres 2021 vor: Mit einer Nettokapitalrendite in Höhe von 3,8 Prozent bezogen auf das Sicherungsvermögen konnte angesichts des weltwirtschaftlich turbulenten Jahres wieder ein extrem positives Kapitalanlageergebnis ausgewiesen werden. Bezogen auf die wirtschaftlich zu bedienende Deckungsrückstellung betrug die Nettokapitalrendite sogar 4,8 Prozent. „Grundlage dieses Erfolges ist einmal mehr unsere Strategie, vorausschauend und nachhaltig sowie bei Zeiten auch mal ‚gegen den Trend‘ zu investieren. So haben wir im Jahr 2021 beispielsweise in Nischenmärkte und Spezialsegmente, wie etwa der Versorgung und Logistik, investiert. Diese konnten in der Coronakrise ein attraktives Renditeprofil vorweisen“, so Professor Flenker.
Mit Blick auf den Versicherungsbetrieb im Jahr 2021 hob Professor Flenker die außergewöhnlich hohe Beitragsproduktivität, also die Steigerung der durchschnittlich von jedem aktiven Mitglied gezahlten Versorgungsabgabe, in Höhe von 3,2 Prozent (Vorjahr: 2,2 Prozent) hervor: „Das zeugt von dem außerordentlich hohen Vertrauen der Mitglieder in unser Versorgungswerk“, sagte er bei der Vorstellung des Geschäftsberichtes am vergangenen Samstag in der Halle Münsterland.
Aufgrund des starken Geschäftsergebnisses schlugen die Selbstverwaltungsgremien der ÄVWL der Kammerversammlung vor, die Anwartschaften und laufenden Renten in der Grundversorgung sowie in der Höherversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 um 1,5 Prozent zu erhöhen. Diesem Vorschlag folgten die Delegierten einstimmig bei jeweils einer Stimmenthaltung. Bestehende Anwartschaften und laufenden Renten aus der freiwilligen Zusatzversorgung werden mit Wirkung vom 1. Januar 2023 hingegen nicht erhöht.
Umfassende Informationen zum Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres sowie ausgewählte Investitionen finden Sie im Geschäftsbericht 2021.