Aktuelles
Bescheinigung geleisteter Versorgungsabgaben und gezahlter Renten zur Vorlage beim Finanzamt
An unsere Mitglieder und Rentenbeziehenden!
Die von den Mitgliedern im Rahmen der Einkommenssteuererklärung 2023 bei den Finanzämtern einzureichenden Bescheinigungen über die im Jahr 2023 gezahlten Versorgungsabgaben wurden im Februar 2024 an alle betroffenen Mitglieder versandt. Sofern Arbeitgeber die Beiträge unmittelbar an die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe abgeführt haben (sog. Firmenzahler), ist der Arbeitgeberzuschuss bereits in Nummer 22b und der Arbeitnehmeranteil in Nummer 23b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und liegt der Finanzverwaltung vor. Sofern darüber hinaus keine weiteren (Aufstockungs-)Beträge geleistet wurden, unterbleibt in diesen Fällen zur Vermeidung einer doppelten Bescheinigung der Versand einer Mitteilung von der Ärzteversorgung.
Die an Rentner und Rentnerinnen im Kalenderjahr 2023 gezahlten (Renten-)Leistungen wurden von der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe entsprechend der gesetzlichen Vorgabe im Februar 2024 an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Bescheinigung über den Inhalt dieser Meldung geht den Leistungsbeziehenden im Monat Februar 2024 auf dem Postweg zu.
Leider erhalten wegen eines Problems bei unserem Druckdienstleister ein Teil der Rentenbeziehenden diese Bescheinigung in doppelter Ausfertigung. Das ist bedauerlich; für die Ärzteversorgung werden hierdurch jedoch keine zusätzlichen Kosten entstehen.